LPD-Betrieb in der Schweiz 

Gemäss BAKOM ist der Betrieb von LPD-Funkgeräten im 433MHz-Bereich nur noch unter gewissen Bedingungen erlaubt. Neue Anlagen dürfen seit 1.1.2006 nicht mehr verkauft werden.

Im 1998 wurde der 433 MHz LPD-Frequenzbeich auf europäischer Ebene exklusiv für Fernsteuerungsanwendungen zugeteilt. Audio- und Voiceanwendungen (Funkkopfhörer und Funkgeräte) sind nicht mehr zugelassen.

Neue Modelle von Audioanlagen im 433 MHz Frequenzbereich durften seit dem 1.Juli 1999 nicht mehr auf den Markt gebracht werden. Bereits zugelassene Anlagen konnten jedoch weiterhin verkauft und benutzt werden. Mit der Aufhebung der Zulassungen ab dem 1.1.06 (siehe http://www.ofcom.admin.ch/themen/geraete/00581/index.html?lang=de) dürfen jetzt keine Audioanlagen im 433 MHz Frequenzbereich mehr verkauft werden.
Bestehende Anlagen die vor dem 1.1.2006 gekauft worden sind, können weiterhin benutzt werden wenn keine Störungen anderer Dienste verursacht werden.


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