| LPD-Betrieb in der Schweiz |
Gemäss BAKOM ist der Betrieb von LPD-Funkgeräten im 433MHz-Bereich nur noch unter gewissen Bedingungen erlaubt. Neue Anlagen dürfen seit 1.1.2006 nicht mehr verkauft werden.
Im 1998 wurde der 433 MHz LPD-Frequenzbeich auf europäischer
Ebene exklusiv für Fernsteuerungsanwendungen zugeteilt. Audio- und
Voiceanwendungen (Funkkopfhörer und Funkgeräte) sind nicht mehr zugelassen.
Neue Modelle von Audioanlagen im 433 MHz Frequenzbereich durften seit dem 1.Juli
1999 nicht mehr auf den Markt gebracht werden. Bereits zugelassene Anlagen konnten
jedoch weiterhin verkauft und benutzt werden. Mit der Aufhebung der Zulassungen
ab dem 1.1.06 (siehe http://www.ofcom.admin.ch/themen/geraete/00581/index.html?lang=de)
dürfen jetzt keine Audioanlagen im 433 MHz Frequenzbereich mehr verkauft
werden.
Bestehende Anlagen die vor dem 1.1.2006 gekauft worden sind, können weiterhin
benutzt werden wenn keine Störungen anderer Dienste verursacht werden.
Impressum mit Copyright
und Haftungsausschluss
Webdesign by www.satszene.ch